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Was kann ich machen, wenn mein ESTA-Antrag abgelehnt wird?

ESTA Visum in vier Schritten beantragen

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<pESTA-Antrag(ESTA-Formular) ausfüllen.

2Persönliche Daten bestätigen und Antrag einreichen

3Gebühr mit

Einreise USA - Zahlungsoptionen

entrichten.

4Sofort ESTA Visum-Dokument erhalten.

Was kann ich machen, wenn mein ESTA-Antrag abgelehnt wird?

Wenn der ESTA-Antrag abgelehnt wurde, haben Antragsteller noch eine Möglichkeit, in die USA zu reisen: Sie können sich bei der nächsten amerikanischen Botschaft oder beim nächsten amerikanischen Konsulat um ein reguläres Visum bemühen.

Das Online-Reisegenehmigungssystem zeigt keine Gründe für die Ablehnung von Anträgen an. Auf der ESTA-Website gibt es für solche Fälle einen Link zum Travel Redress Inquiry Program (TRIP) des DHS –  einer Website, auf der man Widerspruch gegen die Verweigerung der Einreise oder eine Beschwerde gegen unangemessene Sicherheitsmaßnahmen einlegen kann. Das DHS gibt jedoch keine Garantie dafür, dass Probleme auf diesem Wege gelöst werden. Wer absolut nicht für eine Reise unter dem Visa Waiver Program infrage kommt, wird auch auf diesem Wege nichts ausrichten können.

Des Weiteren ist zu beachten: Wenn der kurz vor der Reise gestellte ESTA-Antrag abgelehnt wird, bekommt man möglicherweise keinen rechtzeitigen Termin bei einer US-Botschaft mehr und muss seine Reise stornieren oder verschieben. Deshalb sollte man idealerweise erst den ESTA-Antrag stellen und bis zum Erhalt der Genehmigung mit der Buchung von Hotel und Flügen warten.

Wenn der ESTA-Antrag abgelehnt wurde, sollte man sich am besten gleich direkt bei einer amerikanischen Botschaft melden. Versuchen Sie nicht, einen weiteren Antrag zu stellen. Wenn ein ESTA-Antrag erst einmal abgelehnt wurde, wird sich daran auch beim zweiten oder dritten Versuch nichts ändern.

Bedenken Sie auch, dass Falschangaben im ESTA-Antrag ein Verbrechen unter dem amerikanischen Einwanderungsgesetz darstellen. Das kann zu einem zehnjährigen Einreiseverbot in die Vereinigten Staaten führen.

Weitere Informationen über das US-Visum finden Sie auf der Reisewebsite des amerikanischen Innenministeriums (in englischer Sprache).

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Beispiel: Frederik

In den letzten Jahren ist Frederik oft in die USA gereist. Besonders gut hat es ihm in New Orleans gefallen, wo er seine große Liebe kennengelernt hat. Jetzt möchte er ein Restaurant mit Tiroler Hausmannskost in dieser schönen Stadt eröffnen.

Sein Einwanderungsstatus ist ziemlich verwirrend: Er hat bereits in sein neues Geschäft investiert und ein Arbeitsvisum beantragt. Die Genehmigung steht allerdings noch aus.

Während eines Aufenthaltes in Wien entschließt er sich, nach New Orleans zu fliegen. Da er sein Arbeitsvisum noch nicht bekommen hat, beantragt er eine ESTA. Der Antrag wird abgelehnt.

Auf Anraten unseres Kundenservice wendet er sich an die amerikanische Botschaft. Dort wird ihm mitgeteilt, dass er bis zur Genehmigung seines Arbeitsvisums nicht in die USA einreisen darf.
Nach vier langen Wochen erhält Frederik endlich sein Visum. Nun steht dem Neuanfang in New Orleans nichts mehr im Wege.

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Beispiel 2: Maria

Maria ist 25 Jahre alt und österreichische Staatsbürgerin. Vor ca. drei Jahren war sie mit ihrer ESTA in New York. Sie hat dort sechs Monate lang schwarz als Barfrau in einem Pub gearbeitet.
Mit einer ESTA darf man sich jedoch nur 90 Tage am Stück in den USA aufhalten und dabei keiner bezahlten Tätigkeit nachgehen.

Maria wurde nicht bei der Schwarzarbeit erwischt und konnte schließlich ungestraft nach Hause zurückkehren.

Vor kurzem wollte sie erneut in die USA reisen, um Freunde zu besuchen. Ihr ESTA-Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Wenngleich sie noch einmal Glück gehabt hat und nicht bei der Arbeit erwischt wurde, ist den Einwanderungsbehörden nicht entgangen, dass sie die gewährte Aufenthaltsdauer in den USA überschritten und damit das Gesetz gebrochen hat. Dies ist in ihrer Akte vermerkt.

Sie hat jetzt nur noch die Möglichkeit, bei einer amerikanischen Botschaft ein reguläres Touristenvisum zu beantragen. Dies wird allerdings aufgrund der Vorgeschichte kein leichtes Unterfangen.