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Was darf ich in die USA mitnehmen?

ESTA Visum in vier Schritten beantragen

1
<pESTA-Antrag(ESTA-Formular) ausfüllen.
2Persönliche Daten bestätigen und Antrag einreichen

3Gebühr mit

Einreise USA - Zahlungsoptionen

entrichten.

4Sofort ESTA Visum-Dokument erhalten.

Was darf ich in die USA mitnehmen?

Für einige Güter, Wertsachen, Bargeld und Wertpapiere gelten in den USA besondere Einfuhrbeschränkungen. Das Gepäck kann von Zollbeamten geöffnet und auf verbotene Gegenstände überprüft werden. Um lange Wartezeiten am Zoll und unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollte man genau wissen, was unter welchen Bedingungen mitgeführt werden darf.

Sie sollten also darauf vorbereitet sein, dass der Grenzschutz Ihr Gepäck öffnet, damit in diesem Fall alles möglichst reibungslos abläuft.

Flüssiges Chlor, entflammbare Farben und Feuerwerk sind unter allen Umständen verboten. Hammer, Bohrer und sonstige Werkzeuge, Baseball-, Golf– und Hockeyschläger, Feuerwaffen und Munition (unter besonderen Bedingen) können im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, wenn dafür eine besondere Genehmigung vorliegt.

Handgepäck: Sämtliche Flüssigkeiten, Emulsionen und Aerosole, zum Beispiel Haargel, Deo oder sonstige Kosmetika, können nur in geringen Mengen (unter 100 ml) mitgeführt werden. Diese Beschränkungen können in Ausnahmefällen überschritten werden:

  • • Wenn diese in der Kontrollzone deklariert werden, können Muttermilch, Babynahrung, Fruchtsaft und ähnliche Flüssigkeiten in größeren Mengen mitgeführt werden, wenn Sie mit einem Baby oder Kleinkind unterwegs sind.
  • Flüssige Medikamente in Mengen über 100 ml können mitgeführt werden, wenn diese in der Kontrollzone deklariert werden.

Für viele weitere Güter existieren Einfuhrbeschränkungen: wer die unten aufgeführten Güter in die USA mitbringen möchte, muss sich genau an die entsprechenden Vorgaben des US-Grenzschutzes halten:

  • Militärische Ausrüstung: Jegliche Gegenstände, Softwares oder sonstigen Güter, die für den militärischen Gebrauch bestimmt sind, können nur mit einer gültigen Importlizenz eingeführt werden.
  • Waffen und Munition: Wer Waffen und Munition mitbringen möchte (zum Beispiel für die Jagd), braucht eine Genehmigung vom Bureau of Alcohol, tobacco, Firearms and Explosives (amerikanische Behörde). Wer die USA bereits mit einer Waffe verlassen hat, braucht die Genehmigung nicht nochmal vorzuzeigen. Denken Sie daran, Waffen vor jedem Flug beim CPB zu registrieren. Dazu benötigen Sie das Formular 4457.
  • Autos und sonstige Fahrzeuge: Genaue Informationen zum Import von Fahrzeugen gibt es bei der EPA (Environmental Protection Agency), der amerikanischen Umweltschutzbehörde. In den Vereinigten Staaten gelten in jedem Bundesstaat individuelle Regeln zum Betrieb von Fahrzeugen, deshalb sollte man sich zudem bei der Behörde des jeweiligen Staates informieren. Eine Liste mit Kontaktstellen für jeden Staat finden Sie hier. In der Regel sollten Sie mit einem Fahrzeug, das in den letzten zwei Jahren in Europa oder Kanada zugelassen wurde und den dortigen Sicherheits- und Emissionsstandards entspricht, keine Probleme haben. In anderen Fällen werden die Behörden die Einfuhr wahrscheinlich unter Auflagen genehmigen. Dazu können Modifikationen am Fahrzeug gehören. Das Fahrzeug darf erst genutzt werden, wenn die Auflagen erfüllt sind. Andernfalls muss es außer Landes gebracht oder zerstört werden. Touristen, die weniger als ein Jahr mit ihrem Fahrzeug in den USA verbringen, brauchen keine Modifikationen vornehmen zu lassen. Sie dürfen das Fahrzeug allerdings nicht in den Vereinigten Staaten verkaufen.
  • Laborbedarf und Pharmazeutika: Besondere Vorsicht ist bei Weichtieren, tierischem Gewebe, Viren, Bakterien und Pilzen geboten. Für diese Güter benötigen Sie eine Sondergenehmigung des Department of Agriculture (Landwirtschaftsministerium der Vereinigten Staaten) oder von einem Disease Control Center (Zentrum für Krankheitskontrolle und Prävention).
  • Alkoholische Getränke: Die Einfuhrbeschränkungen sind von Staat zu Staat verschieden. Bitte erkundigen Sie sich vor der Abreise bei den entsprechenden Stellen.
  • Pflanzen, Samen und Boden: Sondergenehmigung erforderlich.
  • Kopiergeschützte Güter: Die Einfuhr von gefälschten Markenartikeln in die USA ist verboten. Pro Person darf allerdings ein Artikel für den privaten Gebrauch mitgeführt werden. Falls diese Menge überschritten wird, werden die Güter konfisziert.
  • Einfuhrverbot aufgrund der Herkunft von Gütern: Güter aus einigen Ländern dürfen aufgrund von Embargos nicht eingeführt werden. Zu diesen Ländern gehören der Iran, Myanmar, Kuba und Teile des Sudans. Für Produkte aus bestimmten Regionen gelten Teilembargos, dazu gehören die Elfenbeinküste, einige Balkanstaaten und Sierra Leone. Von den Embargos ausgenommen sind Bücher, Zeitschriften, sonstige Printmedien, Filme und ähnliche Produkte sowie  Geschenkartikel und Haushaltswaren unter einem Wert von 100 USD.
  • Drogen und Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen: Die Einfuhr von Medikamenten oder Medizinprodukten, die in den USA nicht frei verkäuflich sind, ist verboten. Es dürfen zum Beispiel keine Nadeln mitgeführt werden, wenn kein Rezept von einem Arzt vorliegt, mit dem die Verwendung zu persönlichen, medizinischen Zwecken belegt werden kann (zum Beispiel bei Diabetikern). Im Allgemeinen können Sie alle medizinischen Produkte für den Eigenbedarf mitbringen, wenn Sie dafür ein Rezept vorlegen können und die Artikel sich in der Originalverpackung befinden. Die erlaubte Einfuhrmenge richtet sich nach der Dauer Ihres USA-Aufenthaltes. Die maximale Einfuhrmenge für US-Einwohner beträgt 50 Dosen. Medikamente, die als Betäubungsmittel verwendet werden könnten oder süchtig machen, müssen beim Zoll deklariert werden. Dazu gehören Hustensaft, Schlaftabletten und Antidepressiva.
  • Lebensmittel: Sie dürfen Kaffee, Tee, Honig, Gewürze, Essig, Olivenöl und industriell verarbeitete Lebensmittel mitbringen. Einige Obst- und Gemüsesorten dürfen ebenfalls mitgeführt werden. Die Einfuhrbeschränkungen für Obst und Gemüse richten sich nach der Herkunft der Lebensmittel und der Passagiere. Auch für Brot und Käse gelten teilweise Beschränkungen. Wenn Lebensmittel nicht ordnungsgemäß deklariert werden, können Strafzahlungen von bis 500 USD fällig werden. Es ist also immer besser, gleich bei den Beamten am Flughafen nachzufragen.

Es ist verboten, Fertigsuppen und ähnliche Gerichte sowie Fleisch (roh oder gekocht) mitzubringen. Dieses Einfuhrverbot gilt insbesondere auch für geräuchertes Fleisch, Sülze, Salami und Schinken.

  • Kunst, Artefakte und archäologische Funde: Bei der Einfuhr derartiger Objekte müssen Sie hieb- und stichfest nachweisen können, dass Sie deren rechtmäßiger Eigentümer sind, und ein entsprechendes Zertifikat vorlegen.

Skulpturen, Gemälde und sonstige Kunstgegenstände dürfen nur mitgebracht werden, wenn eine im Herkunftsland ausgestellte Exportlizenz vorliegt. Der Lizenz gilt besonderes Augenmerk: Häufig sind diese Dokumente, selbst wenn sie von großen Unternehmen ausgestellt wurden, gefälscht oder ungültig. Insbesondere Gegenstände aus Mali, Zypern, dem Irak und Kambodscha werden besonders gründlich überprüft, da es dort in letzter Zeit vermehrt zu Plündereien gekommen ist.

 

  • Haustiere: Katzen benötigen keinen Impfpass. Hunde müssen 30 Tage bis 1 Jahr vor der Abreise gegen Tollwut geimpft worden sein. Dies gilt nicht für Hunde aus tollwutfreien Ländern.

Die meisten Fluggesellschaften  verlangen ein Gesundheits- und Reisetauglichkeitszertifikat, bevor sie Tiere transportieren, obwohl dies nicht von den Zöllen vorgeschrieben ist. So soll sichergestellt werden, dass die Tiere nicht leiden und keine Krankheitserreger mit an Bord bringen.

Produkte, zum Beispiel Lebensmittel und Bekleidung, die Teile von Hunden und Katzen enthalten, dürfen auf keinen Fall in die USA eingeführt werden. Auf derartige Einfuhrversuche kann eine Strafe von bis zu 10.000 US-Dollar verhängt werden.

Vögel müssen bei der Einfuhr in Quarantäne gegeben werden. Sie müssen von ihren Besitzern vor dem Antritt der Reise beim Zoll deklariert werden. Dazu gehören auch das Ausfüllen des Formulars VS 17-129 und die Entrichtung der Quarantänegebühr vor der Abreise.

Hamster, Kaninchen und Meerschweinchen dürfen ohne weitere Formalitäten eingeführt werden. Wir empfehlen allerdings trotzdem, ein Gesundheitszertifikat mitzuführen.

 

Bitte informieren Sie sich vor der Einfuhr von Tieren in die USA stets über die individuellen Vorgaben im Staat Ihrer Einreise.

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Familie Moser

Vor einigen Wochen sind Amalia und Frank Moser in die USA geflogen, um ihre Tochter Sophie zu besuchen. Sophie ist Professorin für Wirtschaftswissenschaften an der Universität von Charlotte in North Carolina.

Mosers kommen aus Tirol und lieben den deftigen Tiroler Schinken und Knackwürste!

Als besondere Überraschung bringen sie Sophie diese Köstlichkeiten von zu Hause mit.

Als der Flugbegleiter ihnen das Zoll-Formular 6095B aushändigt, merkt das Paar, dass dieses Vorhaben nicht ganz legal ist. Sie entscheiden sich, die Fleischprodukte einfach zu verschweigen und beantworten die Frage nach Lebensmitteln mit „No“.

Bei der Ankunft wurde das Gepäck der Moser für eine zufällige Routineüberprüfung ausgewählt. Wie man sich vorstellen kann, haben die beiden eine saftige Strafe bezahlt.

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Beispiel 2: Marius

Marius ist Unternehmer im Bereich Tourismus. Er betreibt unter anderem ein Reisebüro in Bregenz. Sein Spezialgebiet: Der amerikanische Kontinent.

Nach einer Reiseveranstalterschulung in Mexiko macht er einen Abstecher nach Kuba, um Zigarren zu kaufen.

Mit der Ausbeute im Gebäck fliegt er schließlich weiter nach Miami. Dort gibt er beim Zoll den Besitz von Tabakwaren an.

Auf Nachfrage des Zollbeamten erklärt Marius schließlich die Herkunft seiner Zigarren.

Da die USA ein Handelsembargo gegen Kuba (wie auch Nordkorea, Iran, Syrien, Sudan und Burma) verhängt haben, werden Marius‘ Zigarren konfisziert.

Wenn Sie bei einer USA-Reise mit Ihrer ESTA nicht sicher sind, ob Ihre mitgeführten Produkte den Bestimmungen entsprechen, fragen Sie bei unserem Kundenservice nach. Ansonsten werden Ihre Güter möglicherweise konfisziert. Mehr noch: Unter Umständen erwartet Sie eine saftige Strafe für die Einfuhr beschränkter oder verbotener Güter.