ESTA Visum in vier Schritten beantragen
<pESTA-Antrag(ESTA-Formular) ausfüllen.
Ist die ESTA eine Garantie dafür, dass ich in die USA einreisen darf?
Nein. Eine ESTA oder ein gültiges Visum räumen lediglich die Möglichkeit ein, eine USA-Reise anzutreten. Bei der Ankunft am Eingangshaften (Flughafen) werden alle Passagiere vom amerikanischen Grenzschutz „Customs and Border Protection“ überprüft. Die Beamten entscheiden dann, ob sie ihnen einen Aufenthalt im Land gewähren.
Gleiches gilt für alle Transitreisenden (also Passagiere auf der Durchreise), die auf amerikanischem Gebiet umsteigen, um einen Bestimmungsort außerhalb der USA zu erreichen. Sie werden ebenfalls von den verantwortlichen Behörden überprüft.
Somit garantieren eine ESTA oder ein reguläres Visum noch keine Einreise in die USA.
Beispiel 1: Stefan
Stefan ist Österreicher und liebt Amerika. Er hat die USA in den letzten Jahren mehrfach bereist und im Jahr 2009 auch versucht, sich dauerhaft in Chicago niederzulassen.
Im letzten Monat ist er mit einer ESTA nach Philadelphia gereist, um dort mit seinen Freunden Urlaub zu machen. Nach der Landung hat er sich ordnungsgemäß einer Überprüfung beim Grenzschutz unterzogen und seinen Reisepass und sein ESTA-Dokument vorgelegt.
Dort erwartete ihn allerdings eine böse Überraschung: vor einigen Jahren war er mit einer ESTA-Freigabe in die USA gereist und hatte die drei Monate (90 Tage) überschritten, die er sich laut den gesetzlichen Bestimmungen für visumfreies Reisen legal in den Staaten aufhalten durfte.
Die amerikanische Grenzschutzbehörde hat eine Akte, in der die Daten aller ausländischen Besucher gespeichert werden. Die unerlaubte Verlängerung seines Aufenthaltes wird Stefan als schwerer Verstoß gegen das amerikanische Einwanderungsgesetz angelastet. Deshalb wird Stefan die Einreise verweigert.
Die Beamten entziehen ihm seine ESTA und schicken ihn mit dem nächsten Flug nach Wien in sein Heimatland zurück.
Dieses Beispiel zeigt, wie streng das amerikanische Einwanderungsgesetz ausgelegt wird. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich sehr genau an die Anweisungen bezüglich Ihrer Reise zu halten.
Beispiel 2: Familie Pichler
Letzte Woche hat sich Familie Pichler in die USA aufgemacht, um ihre Tochter Laura zu besuchen, die in Los Angeles studiert.
Die Familie wollte Laura eine schöne Überraschung bereiten und hat deshalb einige typische Produkte aus der Heimat mitgebracht, unter anderem Tiroler Schinken und Knackwürste.
Sich des Einfuhrverbots für diese Lebensmittel nicht bewusst, haben die Pichlers die Lebensmittel im Zollformular nicht angegeben. Nachdem sie die Einwanderungskontrolle erfolgreich passiert haben, werden sie zum Zoll durchgeschickt. Ihr Gepäck wird für eine zufällige Routinekontrolle ausgewählt.
Man kann sich die Reaktion der Zollbeamten angesichts der nicht deklarierten Lebensmittel und die Überraschung der Pichlers in der nachfolgenden Szene nur allzu gut vorstellen.
Die Pichlers wurden also zum Verhör in einen separaten Raum gebracht. Nun obliegt es allein der Entscheidung des Grenzbeamten, ob die verbotenen Güter konfisziert und Pichlers dennoch ins Land gelassen werden, oder ob weitere Konsequenzen inklusive der Rücksendung ins Heimatland drohen.
In diesem Fall ist es noch mal gutgegangen und die Familie durfte ungehindert weiterreisen.